Unser Haus "Fewo Brey - Haus am Park" hält als Beherbungsbetrieb innerhalb des VRM-Gebietes während Ihres Aufenthalts einen besonderen Service für Sie bereit! Sie erhalten von uns ein VRM-Gästeticket.
- Das VRM Gästetecket gilt für die Dauer Ihres Aufenthaltes
- Das VRM-Gästetecket kann man nicht kaufen. Sie können es nur durch uns erhalten
- Ihr individuelles VRM-Gästeticket ist nicht übertragbaar; nur Sie persönlich dürfen die Vorteile des Tickets während Ihres Aufenthaltes nutzen. Es gelten ausschließlich die von uns, Ihrem Gastgeber, eigetragenen Daten.
- Bitte führen Sie das VRM -Gästeticket während Ihres Aufenthaltes immer bei sich - ebenso einen gültigen Lichtbildausweis. Pro Person muss ein VR Gästeticket mitgeführt werden.
- Mit dem VRM-Gästeticket erhalten alle Kunden der Brohltalbahn 20% Rabatt auf Ihren Farhausweis.
- Das VRM-G. ästeticket berechtigt, den öffentlichen Personennahverkehr im Gebiet des VRM, sowie zu den hessischen Bahnhöfen Lorchhausen, Lorch, Aussmannshausen, Rüdesheim am Rhein, Geisenheim, Oestrich-Winkel und Hattenheim unentgeltlich zu benutzen. Übernachtungsgäste mit dem VRM-Gästeticket können sämtliche Busse und Bahnen im RMV-Gebiet 63, das die Gemeinden Lorch, Rüdesheim, Geisenheim und Oestrich-Winkel umfasst, ohne Zuzahlung nutzen.
- Denken Sie auch daran: Beim Verlassen des VRM-Gebietes mit Bus und Bahn müssen Sie ein sog. Anschlussticket lösen (außer RMV-Gebiet 63). Zur besseren Kenntlichkeit des Gültigkeitsbereiches finden Sie oben den Schienennetzplan abgedruckt.
Neben den oben dargestellten Zugverbindungen gilt das VRM-Gästeticket in allen Buslinien im gesamten VRM-Gebiet
Nutzungsbedingungen Bus & Bahn
- Das Gästeticket gilt ausschließlich im ÖPNV des VRM (in Zügen in der 2. Klasse – nicht in IC- oder ICE-Zügen).
- Das Gästeticket ist nur vollständig ausgefüllt gültig (Name und Wohnort des Gastes mit An- und Abreisedatum müssen eingetragen sein) - Kann der Abreisetag vorab nicht bestimmt werden, trägt Ihr Gastgeber den voraussichtlichen Tag Ihrer Abreise ein. Sollten Sie länger bleiben als vorgesehen, erhalten Sie ein neues Gästeticket.
- Nachträgliche Veränderungen auf dem VRM-Gästeticket machen das Ticket als Fahrschein ungültig.
- Das Gästeticket gilt für die Personenbeförderung. Die Mitnahme von Fahrrädern ist werktags nach 09.00 Uhr, sonn- und feiertags ganztägig kostenfrei – soweit es die Kapazitäten der Fahrzeuge ermöglichen.
- Für die Mitnahme von Tieren gelten die jeweiligen Tarifregelungen des Verkehrsverbundes Rhein-Mosel (VRM) – in geschlossenen Boxen ist die Mitnahme kostenlos, ansonsten wäre ein ermäßigter Einzelfahrschein für die entsprechende Reiseweite zusätzlich zu lösen.
- Das Gästeticket gilt nur in Verbindung mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis der Person, die auf dem Gästeticket namentlich benannt ist.
- Das Gästeticket ist nicht übertragbar.
- Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Gastgeber und in den lokalen Tourist-Informationen.